@Meckerziege
1. Da zurzeit die Vorratsdatenspeicherung außer Kraft gesetzt ist könnte die Polizei selbst wenn sie wollte die IP nicht bekommen (nebenbei bemerkt verlangt und bekommt die auch nicht die Polizei sondern die Staatsanwaltschaft und das auch erst wenn ein Verfahren gestartet wird...)
2. Die von dir so schön zitierten Paragraphen treffen hier auch nicht ganz zu denn:
a) Ein Missbrauch hat hier nicht stattgefunden
b) es wurde kein Zwangslage ausgenutzt da das Mädel sich freiwillig auf die Seite begeben hat und das Fenster jederzeit hätte schließen können...
c) sie hat keinerlei sexuelle Handlungen an sich vorgenommen
d) "ihn selbst" ist wohl kaum als Entgeld zu werten...
3. Und als versuchter Missbrauch kann das ganze auch nicht gewertet werden da laut den "Tems of Use" von Chatroulette der oder die BenutzerIn 18 zu sein hat:
ZitatYOU MUST BE AT LEAST 18 YEARS OF AGE (OR FOR JURISDICTIONS IN WHICH 18 YEARS OLD IS NOT THE AGE OF MAJORITY, AT LEAST THE AGE OF MAJORITY FOR YOUR JURISDICTION) TO VIEW, ACCESS, OR USE THIS WEB SITE, CONTENT OR SERVICES.
Er ist also nicht auf dieses Board gegangen weil er auf der Suche nach Minderjährigen war sondern weil er mit anderen
erwachsenen chatten will...
4. Ist es eher sie die sich Strafbar macht weil sie mit unter 18 gar nicht auf diese Seite dürfte. (Wobei es da eher an den Seitenbetreiber gehen würde weil der dies nicht gut genug unterbunden hat...)
5. Und es würde auch keine Undercover Polizei-Aktion sein weil selbst der dümmste Beamte nicht so stumpf vorgehen würde....