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Alleinstehen.

Familienprobleme

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Alleinstehen.
29.06.2009
23:31 Uhr

Zipfel ist in folgenden Gruppen:

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Bayern
Yow geht um meine Freundin.

Ihr Vater macht nichts mit der Family, kommt von der Arbeit besauft sich und geht dann pennen, das jeden Tag.
Ihr Bro geht zurzeit zum Bund, ist ständig aggressiv, und schmeisst das Geld ausm Fenster.
Die Mum will mit meiner Freundin jetzt ausziehen, nur hat sie Angst das sie das alles nicht schafft, und auch trauen tut sie sich nicht.

Sie verdient 400€ im Monat.
Nun zu meiner Frage, als alleinerziehende Mutter, kriegt sie Hilfe vom Staat? Für die Miete von der neuen Wohnung etc. den mit den 400€ wird sie wohl nichts hinkriegen. Es wird doch sicherlich ihr geholfen? Am besten wäre es wenn ihr mir sagen könntet, wo sie hingehen sollte um Hilfe zu kriegen...
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Beitrag/Antwort von Hammy1900
01.07.2009
12:27 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Nordrhein-Westfalen
Hey
Ich würde vorschlagen, dass die Mutter deiner Freundin mal zum Arbeits- und/ oder Sozialamt geht und sich da mal Erkundigt.
Natürlich ist es für die Meisten peinlich oder es fällt ihnen schwer "Hilfe" vom Staat zu beantragen, aber ich denke, da wird die Miete oder so vom Staat übernommen.
Natürlich wird sie auch da Vorgaben haben.. Die kann sich natürlich kein Haus mieten und darauf hoffen, dass der Staat das bezahlt. Aber ich denke eine 3 Zimmer Wohnung wird drin sein.
Einfach zum nächsten Arbeitsamt gehen sich beraten lassen.
Ich denke, da lässt sich auf jeden Fall was machen!
Sie soll jetzt bloß nicht sagen: "Och ne, das pack ich eh nicht" und dann alles sein lassen. Der Wille ist da, bei dem Rest bekommt sie Unterstützung.

Wünsch Euch/ Ihr viel Glück =)

LG :supi:
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Beitrag/Antwort von Connar
01.07.2009
12:54 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (Älter als 22 Jahre) und er kommt aus Niedersachsen
Der erste Gang ihrer Mutter sollte der zum Arbeitsamt sein, um dort die Sachlage zu schildern.
Je nach deren Auskunft muss sie sich eine Wohnung suchen, angemessen für 2 Personen sind in etwa 60 m² für 2 Personen, entscheidend ist hierbei die regionale Mietpreislage. Mit diesem Mietvertrag stellt sie anschliessend einen Antrag auf ALG II.
Ihr Zuverdienst von ihrem "Mini-Job", die 400€, werden dabei nicht als Einkommen angerechnet.


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