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Straftat?

Alkohol & Drogen

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Straftat?
07.11.2009
13:25 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Baden-Württemberg
Naja wieder so ein "vielsagender" Titel von mir xD
Es geht um folgendes:
Was passiert, wenn man Leuten unter 16 Alkohol kauft als 16 jähriger und die Bullen das mitkreigen?
Mein Kumpel meinte das da nix passiert aber naja^^

gruß oOoOo


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Beitrag/Antwort von schuechtern
07.11.2009
15:11 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Saarland
Dann bekommst du ne Anzeige, ist genauso wie wenn du am Fest jmd. Alk verkäufst, der noch keine 16 ist.

Bist du noch keine 16 und kaufst was, bekommst du nichts, nur vllt. deine Eltern wg. Aufsichtspflicht.


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"Wenn der Tod ist, bin ich nicht mehr,und solange ich bin, ist er nicht." (Epikur)
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Beitrag/Antwort von oOoOo
07.11.2009
15:17 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Baden-Württemberg
Ah ok^^
Und naja wenn du unter 16 Alk krigst müsste im normalfall der Verkäufer haften, weil er ja eigentlich den Ausweis kontrollieren muss^^


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Beitrag/Antwort von Gelöschter User
07.11.2009
15:19 Uhr

(Offline) -
Gelöschter User

[TEXT Zensiert]
Der User hat sich selbst gelöscht und seine Beiträge damit gelöscht.
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Beitrag/Antwort von schuechtern
07.11.2009
16:16 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Saarland
Einmal haben wir:
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1.
Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2.
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

=> Also du darfst trinken, wenn deine Eltern es erlauben und dabei sind.


Dann haben wir:

§ 28 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig
.
.
.
10.entgegen § 9 Abs. 1 ein alkoholisches Getränk an ein Kind oder eine jugendliche Person abgibt oder ihm oder ihr den Verzehr gestattet

(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

=> Also wer dir Alk gibt oder dir es besorgt, macht sich Strafbar. Aber lt. Gesetz nur der Verkäufer


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Beitrag/Antwort von KimberryKrystal
07.11.2009
16:25 Uhr

(Offline) - Sie ist Weiblich (14-15 Jahre) und sie kommt aus Bayern
Hm also mit Bier is es nich so schlim xD aber falls der Kumpel 18 is und dir wodka z.b. gibt is des abgabe an minderjährige er bkeomt ne anzeige und besuch vum jugendamt ich weiß es ich wurde damit zugelabert das is mir nähmlich passiert xD


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Ihr könt mir auch persönlich schreiben es bleibt geheim und anonym <3
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Beitrag/Antwort von oOoOo
07.11.2009
19:59 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Baden-Württemberg
Es geht weder um Bier noch um Vodka...
Es geht um Sachen wie CoolUp und Sangria^^
Weil n Kumpel hat 4 Tage nach mir B-Day (er wird 15) und ich werd 16 und dan naja xD
Aber hmm... die Wahrschienlichkeit das die Bullen bei uns aufkreuzen liegt bei unter 1%^^

Edit:
Zitat
wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender
bin ich weder, noch^^ bin sogesehn nur Gast der Alk mitbringt...


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Weitere Fragen zu einer meiner Antworten und ich antworte im Thread nichtmehr?
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Beitrag/Antwort von aZn
07.11.2009
20:19 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Bayern

Also um hier mal wirklich Licht in die Sache zu bringen.

Ein 16 jähriger der unter 16 jährigen Alkohol gibt (Bier/Wein), begeht keine Straftat mit folgen. Es ist solange er unter 18 ist, nur eine Geselschaftlich verwerflich tat.

Ist er 16 und gibt den unter 16 jährigen Harten Alkohol die dem Branntweingesetz unterliegen, kommt die Frage auf woher er den Alkohol ab 18 hat. Die Tatsache, dass er den unter 16 jährigen Alkohol gegeben hat wird hier wiederum als Geselschaftlich verwerflich geahndet.

Ist er über 18 und gibt unter 16 jährigen jegliche Art von Alkohol, macht er sich damit Straftpflichtig! Busgeld etc. (Wie hoch hier die Strafen liegen ist mir nicht bekannt)

Ist er über 18 und gibt unter 18 jährigen Alkohol das unter dem Branntweingesetz liegt, geschieht das selbe. Er macht sich Strafpflichtig.

So. Diese Regeln gelten 100% in Bayern. Ob es in anderen Bundesländern abweichungen gibt, ist mir nicht bekannt.

Zitat
Es geht weder um Bier noch um Vodka...
Es geht um Sachen wie CoolUp und Sangria^^


Es gibt nunmal nur 2 Kategorien. (Vielleicht 3 wenn man Alkopops in eine eigene fasst) Alkoholgehaltige getränke, die dem Branntweingesetz nicht unterliegen und Alkoholgehaltigegetränke die dem Branntweingesetz unterliegen. Die Sachen die du aufgezählt hast fallen unter Kategorie "...die dem Branntweingesetz nicht unterliegen"

Das heißt für dich:
Ein 16 jähriger der unter 16 jährigen Alkohol gibt (Bier/Wein), begeht keine Straftat mit folgen. Es ist solange er unter 18 ist, nur eine Geselschaftlich verwerflich tat.


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