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Beitrag/Antwort von schuechtern
20.11.2009
16:42 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Saarland
Nein Monitor usw. dürfen sie auch da es Hilfsmittel war. Is im ernst so, da du mit dem Monitor und der Tastatur das ganze gemacht hast, werden sie als Beweismittel auch eingesackt.


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"Wenn der Tod ist, bin ich nicht mehr,und solange ich bin, ist er nicht." (Epikur)
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Beitrag/Antwort von oOoOo
20.11.2009
18:21 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Baden-Württemberg
Omg... Die Bullen wollen doch nur Geld xD
Naja bei mir würden sie den Monitor stehen lassen^^ 21" Röhren :P
Wiegt ca 30kg und is unhandlich wie noch was^^


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Beitrag/Antwort von Anonymus
20.11.2009
18:54 Uhr

Anonymus ist in folgenden Gruppen:

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Baden-Württemberg
Also... nie Zeugs uploaden, ihr seht, was passieren kann... ^^


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Ihr habt n Mikro? Und Zeit? Dann auf in den TeamSpeak!
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Beitrag/Antwort von oOoOo
20.11.2009
22:05 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Baden-Württemberg
^^zum Glück hohl ich mir das Zeugs was man nur über P2P kreigt immer von Kumpels die das Risiko eingehn xD
Aber *hust* is mit IpFilter eig auch relativ sicher^^


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Beitrag/Antwort von aZn
21.11.2009
01:38 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Bayern

Zitat
Übrigens bei P2P seit ihr gleichzeitig Uploader und damit richtig am Ar***.

Falsch. Man kann den Upload unterdrücken.

Zitat
die grünen standen vor der tür ham sichn rechner un co gepackt glaub er hatt so um die 2400€ bekommen

2400€? Das kommt mir bisschen Spanisch vor. 1. Ist das Primärziel der Polizei, die Uploader + Raubkopierer. 2. Sollte dieses Zitat eines Rechtsanwalts/Notar erklären warum ich 2400€ für ein wenig komisch finde.
Zitat
Pro Musikstück verlangt die Musikindustrie 10.000 Euro Schadensersatz. In der Regel wurden zu Beweiszwecken nur ein bis zwei Songs durch die Ermittlungsbehörden heruntergeladen. Über die Songtitel wird dann aber vermutet, dass weiteres geschütztes Musik-Material angeboten wurde. So kommen utopische Schadensersatzforderungen in Höhe von 40 Millionen Euro zustande. Letztlich wird vorgeschlagen, gegen Zahlung einer Pauschale von 10.000 Euro die Sache zu vergleichen.

Dies ist leider nämlich Tatsache. 2400€ sind mehr als untertrieben. Wobei die Musikindustrie die Zahlen auch irgendwo beweisen muss. Daher könnten schon wiederrum 2400€ raus kommen... Sei's wie's sei...^.^


Zitat
die lieder kann man dann mit mozilla downloadhelper laden :)
LEGAL!!!

Du bist mein Held. Ich mein ich wäre vermutlich auf die Dumme Idee gekommen "Rechtsklick" drauf zu machen und dann "Ziel Speicher unter" zu drücken. Das heißt ganz ohne Add-Ons und so wie es die Seite vorgesehen hat. Zum Glück hast du uns eines besseren Belehrt.

Zitat
^^zum Glück hohl ich mir das Zeugs was man nur über P2P kreigt immer von Kumpels die das Risiko eingehn xD

Welches Risiko?

Allgemeine Informationen:
1. Ich habe gerade meinen Führerschein bestanden. (Das musste jetzt mal erwähnt werden.)
2. Alles Illegal, gefährlich blablabla -> Not.
Wenn das alles so Illegal wäre, wäre Filesharing verboten. Aber warum ist es dann noch erlaubt? Ganz einfach. Filesharing ist legal. Gehen wir mal davon aus, das ich mir ein Spiel gekauft habe. Leider habe ich die CD verloren, bzw. ist diese CD beschädigt/unlesbar. Damit bin ich berechtigt dieses Spiel herunterzuladen. Selbe gilt für Musik/Programme etc.

Nur weiter zum Uploaden. Auch dieser ist erlaubt. 1. Damit andere Leute, falls sie ihr Spiel verloren haben bzw. beschädigt haben, es wieder herunterladen können. 2. Du darfst Musik brennen und es "Bekannten/Freunde" geben, mit einer Einschränkung: Die Ganze Welt ist nicht dein Freund/Bekannter.


Ok hiermit muss ich mich selbst verbessern. Seit 01.01.2008 wurde tatsächlich alles geändert... Hier nochmal die Verbesserte Version...

Filesharing Illegal/Legal(Auszug eines Artikels mit einem Notar/Anwalt der IT Rechtssprechung):
Zitat
Filesharing - Download und Upload nunmehr illegal

Seit Kurzem ist also klar, dass das Herunterladen von Musik in Tauschbörsen gegen das Urheberrecht verstößt. Auch schon vor der Reform des Urheberrechts war klar, dass der Upload von Musikstücken und die damit verbundene Verbreitung illegal ist. Solche Urheberrechtsverletzungen stellen gemäß § 106 Urhebergesetz eine Straftat dar und werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Falls ein gewerbsmäßiges Handeln (Gewinnerzielungsabsicht) erfolgt, muss mit einer Strafe von bis zu fünf Jahren gerechnet werden (§ 108 Urhebergesetz). Voraussetzung für die Erfüllung des Straftatbestandes ist zwar, dass dem Handelnden die Rechtswidrigkeit seines Handelns bewusst ist, dies dürfte bei Urheberverletzungen, die im Zusammenhang mit Tauschbörsen stehen, oft aber gegeben sein.

Rechtsfrage - Upload von Songteilen

In diesem Zusammenhang könnte rechtlich allenfalls diskutiert werden, ob hier tatsächlich ein kompletter Song zum Download angeboten wird. In der Regel ist es so, dass nicht ein Musikstück von einem einzigen Nutzer heruntergeladen wird. Vielmehr teilen Tauschbörsen ein einzelnes Musikstück in verschiedene kleinere Teile, sodass zeitgleich immer mehrere Nutzer einen Teil des Musikstücks anbieten. Diese Rechtsfrage ist vor den deutschen Gerichten allerdings bislang noch nicht diskutiert worden.

Schadensersatzforderungen der Musikindustrie

Neben der strafrechtlichen Inanspruchnahme müssen die Betroffenen auch mit Schadensersatzforderungen und Unterlassungsansprüchen (§ 97 Urhebergesetz) rechnen. Hier fordert die Musikindustrie derzeit bis zu 10.000 Euro pro Song, der auf der Festplatte gefunden werden konnte. In einem Gerichtsverfahren wären die Urheber allerdings verpflichtet, den konkreten Schaden nachzuweisen. Angesichts der Tatsache, dass Musik im Internet bereits ab 0,99 Euro käuflich erworben werden kann, wird es nur schwer gelingen, einen Schaden in dieser Höhe nachzuweisen. Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft oder die Musikindustrie nur testweise ein oder zwei Lieder von dem Rechner des Beschuldigten geladen. Es lässt sich nachträglich nicht mehr feststellen, wie oft das betreffende Lied tatsächlich verbreitet worden ist. Auch dies ist bei der Berechnung des konkreten Schadensersatzes zu berücksichtigen.

Damit sind meine Statements wohl wieder flachgelegt. Seit 01.01.2008 gilt also nicht mehr das Privatkopiengesetz...=/

Und hier nochmal schnell der normale Verlauf bis du die Abmahnung bekommst:
Zitat
1. Rechteinhaber beauftragt Kanzlei/Anti-Piracy-Unternehmen mit der Jagd nach Filesharern, die dessen Werk tauschen
2. Anti-Piracy-Unternehmen loggt mithilfe einer modifizierten Software Filesharer der Werke des Rechteinhabers
3. Kanzlei erstattet Anzeige gegen die geloggten IP-Adressen
4. Staatsanwaltschaft ermittelt Anschlussinhaber und stellt (in der Regel) das Verfahren ein
5. Kanzlei verlangt Akteneinsicht und gelangt so an Name und Adresse des Filesharer
6. Filesharer erhält Abmahnung mit strafbewährter Unterlassungserklärung sowie einer nicht zu verachtenden Kosten-Note


Und jetzt nochmal Abschließend, für alle die Interesse an dem Thema haben, kann ich nur diesen Link empfehlen:
http://www.gulli.com/internet/filesharing/rechtslage-d


Nun mal genug gegluktscheißt.

Bin dann mal ne Runde Autofahren. greetz


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Beitrag/Antwort von nameless
21.11.2009
17:04 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Rheinland-Pfalz
Und mein Tipp www.musicloud.fm laut Betreiber legal und ich denke auch mal das es legal is da im Grunde die Songs ja auch aus Videos aufgenohmen werden nur halt alles direkt also nich lästiges geklicke wie bei den Youtube Programmen.
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Beitrag/Antwort von Pilli
23.11.2009
14:46 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (14-15 Jahre) und er kommt aus Hamburg
ALSOOO

am besten du ladest dir nix über share weil das is illegal und am besten auch kein e-mule hol dir Free studio manager damit kannste dir sachen von youtube downloaden und sie auch auf n festplatte laden bzw. mp3,i-pod iphone,psp

du must auf chiponline.de und dan free studio manager völlig legal das steht in Computer Bild


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pilli snake is überalll und nirgendwooo xD
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Beitrag/Antwort von KevIII
23.11.2009
21:55 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Niedersachsen
Wozu die Vids von Youtube in mp3 konvertieren? M4a hat eine wesentlich bessere Kompressionsrate zumal ihr euch den Qualitätsverlust beim Konvertieren spart ;-).
Youtube ist für mich die erste Anlaufstelle, hier gibs fast jeden Track und den mitlerweile auch in relativ guter Qualität.
Es gibt auch Stream Ripper, die nach einen gesuchten Track im Internet-Radio suchen und den dann aufzeichnen. Falls jemand so ein App kennt, dann nennt es bitte, finds leider nicht mehr.

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