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Strafmaß bei Handel

Alkohol & Drogen

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Strafmaß bei Handel
01.01.2011
21:05 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (14-15 Jahre)
Ich bin jetzt eine Weile im Geschäft gewesen, hab die "großen" der Stadt dadurch kennengelernt. Vor ungefähr 2 Stunden stand dann jetzt die Polizei in meinem Zimmer und hat alles durchsucht, unter anderem Waage, Baggies etc. halt gefunden, leere Tütchen, short papes, long papes usw..
Dadurch, dass sie bei mir die Waage vorgefunden haben, haben sie auf Handel mit Drogen hochgestuft, vorher waren sie nur bei Besitz.
Weiß i.jem. was einem blüht, also an Sozialstunden, Gefängnisstrafen, Jugendhaft/arrest?
Ich geh auf's Gymnasium, also vllt. auch ein Schulrauswurf?
Ah ja, bei der Körperdurchsuchung, haben sie noch 3g Blackout aus Holland gefunden.
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Beitrag/Antwort von Snake
02.01.2011
15:58 Uhr

Snake ist in folgenden Gruppen:

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Niedersachsen
→ Student Soziale Arbeit 3. Semester
Da du noch nicht Volljährig bist fällst du noch unter das Jugendstrafrecht. D.h du kannst je nach umfang der Tat und Einschätzung des Richtes verschiedene Strafen bekommen.
Dies könnten z.B sein:
Zitat
Erziehungsmaßregeln:

Bestimmung des Aufenthaltsorts, Bestimmung in einer Familie oder Heim zu wohnen, eine Ausbildungs- od. Arbeitsstelle anzunehmen, Arbeitsleistungen zu erbringen Betreuung/Aufsicht durch eine bestimmte Person (B-Helfer), Teilnahme an einem sozialer Trainingskurs, Täter-Opfer Ausgleich, den Verkehr von Personen/Gast- Vergnügungsstätten zu unterlassen, an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen.

Zuchtmittel

Förmlicher Tadel als Verwarnung, Auflagen der Schadenswiedergutmachung, Entschuldigung b. Verletzen, Arbeitsleistungen erbringen, einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zu erbringen und der Jugendarrest (Freizeitarrest (SA-MO), Dauerarrest (bis 4 Wochen).

Jugendstrafe

Wird verhängt, wenn die Schwere der Schuld und schädliche Neigungen bei dem Jugendlichen festgestellt werden. Solle Ihnen eine Jugendstrafe drohen, dann haben Sie grds. einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.

Diese kann insb. drohen, wenn Sie zum Jugendschöffengericht oder Landgericht angeklagt werden. Bei nicht geringen Mengen von Drogen: Marihuana, Haschisch, Amphetamin, Kokain, Heroin usw. wird dies regelmäßig der Fall sein.


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Carpe Noctem - Nutze die Nacht
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Beitrag/Antwort von Anzu
02.01.2011
18:25 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (14-15 Jahre)
Danke erstmal für deinen Beitrag.
Ich hatte meine Lieferung grade abgegeben und Geld dafür erhalten.
Als der unnette Herr der Kripo mich dann abgetastet hat, fand er unter anderem 350€ in meinem Portemonnaie- meine Silvesterkasse :X
Also lediglich Silvestereinnahmen.
Ich habs ihm als Weihnachtsgeld verkauft.
Gibt es eine Möglichkeit die Waage und leeren Baggies (Tüten) etc. wiederzukriegen?
Das ich mein Gras nicht wiederkriege ist mir klar.
Ich hatte zum Glück nur noch 3g bei, also fall ich unter 'ne geringe Menge.
Aber die Waage + Baggies+ Taschenrechner könnten mir das Genick brechen.

Gibt es zudem eine Möglichkeit herauszufinden, wer einen angezeigt hat, oder woher der Hinweis kam?
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Beitrag/Antwort von Snake
02.01.2011
21:01 Uhr

Snake ist in folgenden Gruppen:

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Niedersachsen
→ Student Soziale Arbeit 3. Semester
Zitat
Gibt es eine Möglichkeit die Waage und leeren Baggies (Tüten) etc. wiederzukriegen?


Die sind erstmal Beweismaterial und werden daher einbehalten...
Wenn überhaut könntest du sie nach Abschluss der Untersuchungen bzw. des Prozesses (wenn es dazu kommt) wiederbekommen.
Aber meist dauert das auch eine halbe Ewigkeit.
Also stell dich erstmal darauf ein, dass du die Dinge nicht so schnell oder gar nicht wiedersiehst...

Zitat
Gibt es zudem eine Möglichkeit herauszufinden, wer einen angezeigt hat, oder woher der Hinweis kam?


Schon mal was von Datenschutz oder Zeugenschutz gehört? Wenn das so einfach wäre dann würde ja niemand mehr Kriminelle anzeigen aus Angst vor Rachetaten...

Ansonsten kann ich dur auch nur dazu raten mit dem Scheiß aufzuhören.
Denn selbst wenn du jetzt mit nem blauen Auge davonkommst bist du ertmal vorbestraft und die Polizei hat dich auf'm Schirm.
Wenn die dann später nochmal bei dir aufkreuzen dann bist du Wiederholungstäter und der Richter würde nicht mehr milde urteilen. D.h. du könntest auch in den (Jugend)knast kommen.
Und mal ehrlich willst du dir deswegen das Leben versauen? Nur für das Geld?


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Beitrag/Antwort von Anzu
02.01.2011
22:26 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (14-15 Jahre)
Naja gut (:

Sicher ist es schwachsinnig. Meine Familie ist auch wohlsituiert etc. Aber ich hab gern mein eigenes Geld, ich nehm nicht gern von anderen Familie etc.
Da fühl ich mich mit Gras schon besser, also durch den Verkauf.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass 3.5g noch als gering eingestuft wird in Sachsen-Anhalt, dadurch das sie ne Waage gefunden haben. Im übrigen bis 0.01 als Kommastelle, könnte es riskanter werden. =/
Der Kripo - Beamte hätte mich am liebsten gleich mitgenommen, nachdem ich ihm mein Portemonnaie gezeigt hatte :X 370€ und er fragt mich wo's herkommt.
Oder auch Dinge wie Pc, Markenhemden, haben mir alles ausgeräumt und durchsucht :X

Dann haben sie gefordert, dass ich ihnen helfe, die Hintermänner ausfindig zu machen, obwohl ich eh genau weiß, wer es ist, wo die wohnen, was sie tun und wie man sie erreicht.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich nun i.was sagen sollte oder nicht.
Ich bin generell verschwiegen.
Falls ich jemals zurück in den Kreis wollen würde, könnt ichs nicht sagen, könnt mir da i.wer helfen?
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Beitrag/Antwort von Meckerziege
03.01.2011
01:47 Uhr

(Offline) - Sie ist Weiblich (16-17 Jahre)
Hallo erstmal

1. Es gibt andere,bessere Wege sein "eigenes " Geld zu verdienen ohne dafür in den Knast zu wandern.
2. Was der Richter für gering einstuftr zählt. Da kannst du schätzen oder nicht.
3. Aufgrund dessen , dass sie die Waage und Markenartikel gefunden haben und daher auf Drogenhandel stufen, wird die Strafe vermutlich weniger gering sein.
4. Wirst du garantiert wieder erwischt werden und dann gibt es richtig Ärger.
5. Illegale Beweismaterialien wie Drogentütchen o.ä dürftest du nie wiedersehen.
6. Ganz erlich. Lass es! Es gibt nur Ärger und ,wenn du vorbestraft bist, wars das mit nem vernünftigen Job. Du wirst ein Polizeiführungszeugnis vorlegen müssen und Drogenhandel ist kein Kavaliersdelikt. Danach wird dich keiner! mehr einstellen.
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Beitrag/Antwort von Snake
03.01.2011
13:16 Uhr

Snake ist in folgenden Gruppen:

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Niedersachsen
→ Student Soziale Arbeit 3. Semester
Naja, keiner ist schon ein bisschen übertrieben. Aber schwieriger wird es schon...
Ich würde dir echt empfehlen darüber gut nachzudenken.
Denn wie meine Vorposterin schon sagte gibt es auch genug legale Wege sich ein bisschen Geld dazuzuverdienen. Da kommt man zwar nicht so schnell zu so viel Geld aber es ist besser für die eigene Zukunft.
Und was die Sache mit den Hintermännern angeht: Wenn du nicht mehr zurück in die Scene willst dann könntest du das schon machen und würdest dadurch auch Strafmilderung erhalten.
Jedoch besteht dadurch jedoch auch die Gefahr, dass die Hintermänner dann auch auf Rache sinnen und evtl. zu dem Schluss kommen, dass du dafür verantwortlich sein könntest (von daher ne Sache, die du auf jeden Fall überdenken solltest...).


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Beitrag/Antwort von Anzu
03.01.2011
16:46 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (14-15 Jahre)
Ich werd keine Hintermänner ausliefern, habs mir heut Nacht genau überlegt.
Hab zu viel Freunde auch in der allgemeinen Szene (:
Baggies sind nichts verbotenes, oder wie du grade sagst "Drogentütchen".
Die kriegste fast überall megagünstig.
Ich hätt sie t.dem gern wieder. Die Waage ist mir eig. am wichtigsten, weil die wirklich nicht billig war. 80€ oder so hat sie auch gekostet.
Naja die Markenartikel bezahlt meine Mutter immer. =)
Ich hab mal die anderen davon informiert, sie meinten ich soll erstmal 6 Monate die Hände unten halten und aufpassen, Handykarte etc. wechseln, weil mir der Kripo-Beamte mit 'ner Handyüberwachung gedroht hat. Er wollte mich ja am liebsten gleich mitnehmen, als ich gemeint hab, dass ich mal bitte kurz telefonieren will etc.. Kumpel hatte angeboten direkt vorbeizukommen, hab ihn aber davon abgebracht, weil dann zu viele gekommen wären.
Naja. So der aktuelle Stand ist, dass ich auf meine Vorladung warte und mich dann mit denen auseinandersetzen darf.
Ist es eig. normal, dass Kripo-Beamte damit drohen, dass er mich wiedersehen wird und für 'ne harte Strafe sorgt?
Also um mal nur den Anfang zu schildern.
Ich komm nach Hause, stehen die da schon.
Musste sie ja reinlassen. Sie waren zu faul sich vorzustellen, dann wollt ich sie rauswerfen, weil sie's nicht gemacht haben. Dann haben sie ihre Ausweise rausgerückt. Darauf saß ich mit dem einem am Tisch, während der andere mein Zimmer durchwühlt hat. Er fragt so:" Wissen Sie, warum wir hier sind?"
Ich:" Nein, warum?"
E:" Denken Sie mal nach."
Ich.:" Sagen Sie's mir einfach, und ich sag ihnen, ob's stimmt."
E:" Nein, da kommen Sie sicher selbst drauf, was befindet sich denn aktuell in Ihrem Zimmer"
I:" Nen Pc, Fernseher, nen Bett"
E:" Und womit haben Sie diese Dinge bezahlt?"
I:" Mit was wohl? Holz? "
E:" Wenn Sie sich weiterhin so verhalten, können sie die Nacht auf dem Revier verbringen und ich sorg noch heute dafür, dass Sie einem Richter vorgeführt werden."

Joa das war so der Anfang, der Rest war ziemlich ähnlich.
Bei jeglichen Fragen hab ich geschwiegen.
Herkunftsort etc.
Er konnte mir nicht mal Fragen beantworten -.-'
Was ist eig. vorteilhafter?
Wenn man ihnen den Zutritt freiwillig gewährt, oder wenn man sie nur mit einem Durchsuchungsbefehl reinlässt?

Gesetzlicher Eigenbedarf liegt in S-A im übrigen bei 6g reinem THC, so wie ich das erfasst habe.
Und da mein Kraut eh nur 17% hatte, was ich auch wusste, werden 3.5g nicht tötlich für die Untersuchung werden und aus dem Handel kann ich mich denk ich rausreden.
Die Handykarte ist inzwischen zerbrochen und teilweise verbrannt.



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