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Riiiiiiesenproblem...

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Riiiiiiesenproblem...
30.07.2009
00:51 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (14-15 Jahre)
Hi erstmal an alle..

es ist zwar garantiert die falsche Kategorie, aber ich wusste nicht wo ich das jetz sonst reinschreiben soll...

Und zwar, kennen vll ein paar von euch den TV-Stream Anbieter Maxdome.
Für alle die es nicht kennen, dort kann man gegen monatliche Gebühr ziemlich viele Sendungen streamen.

Jetz hab ich folgendes Problem...
Auf der Startseite stand halt so ein Angebot, Premium-Paket 3 Monate kostenlos.
Ich denk mir wunderbar wird schon passen und hab ich da angemeldet...
Häufig benutzt un so, bis ich nach ca. 10 Tagen mal des versteckte Kleingedruckte gelesen hab...'Die ersten 3 Monate kostenlos, danach 19,95 pro Monat. Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate' ... na toll...ich hab natürlich sofort versucht die Anmeldung zu widerrufen, aber wie schon erwartet bekam ich einen Antwort-Mail, dass ein Widerruf nicht möglich ist, da ich das Angebot bereits in Anspruch genommen hab.

Jetz hab ich gleich mehrere Probleme.

1. Meine Eltern wissen nichts davon, und man darf sich eigentlich erst ab 18 Jahren anmelden-

2. wollen die dann bald 180 Euro von meinem Konto abbuchen..

3. existiert die bei der Anmeldung genannte Kontoverbindung nicht mehr,
da ich inzwischen bei einer anderen Bank bin..

und 4. stimmt auch die Adresse nicht , da ich umgezogen bin und bei der Anmeldung die alte Adresse genannt habe, wo ich allerdings auch noch gemeldet bin...

Schöne schei**e...


Neja und jetz weiß ich halt nicht was ich machen soll..

Ich könnte entweder versuchen zu behaupten, dass ich das Angebot nie benutzt habe, jemand anders muss sich in meinen Acc gehackt haben...( :-D) ...eher schlechte Chancen denk ich mal.

oder ich könnte denen sagen dass ich minderjährig bin, und damit der Vertrag ungültig wird...aber ich weiß nich am Ende verlangen sie noch ne Geldstrafe oder sowas von mir...

oder was ich noch versuchen könnte wäre, da ich gestern eine Mail bekommen habe, dass sich die AGBs von Maxdome geändert haben, ich könnte den ABGs widersprechen und eine fristlose Kündigung einreichen. Aber ich weiß nich ob des geht...

Neja mehr Möglichkeiten fallen mir jetz nich mehr ein...vll wisst ihr nochwas...

Oder was noch besser wäre wenn mir jemand sagen könnte was ich nun am besten tun sollte...

Bis jetz hab ich auch noch keine Mail von Maxdome bekommen wegen dem Geld, weil sie können des ja nicht abbuchen weil des Konto ja gar nicht mehr existiert.

Ich wäre auch schon echt froh wenn ich nur jetz für den ersten Monat 20 euro zahlen müsste oder so, aber 180 hab ich einfach nicht.

Neja ich bitte auch mal um schnelle Antworten weil des jetz schon 20 Tage her is...ich wusste bis jetz nich was ich tun sollte :D
Also bitte helft mir...sonst bin ich pleite für lange Zeit :heul:

Danke schonmal...
Toni
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Beitrag/Antwort von tony1011
30.07.2009
00:52 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (14-15 Jahre)
O_O sooooo ein langer Beitrag...ich hoffe den liest überhaupt jemand... :-|
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Beitrag/Antwort von bizarre
30.07.2009
01:28 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (Älter als 22 Jahre) und er kommt aus Nordrhein-Westfalen
Erstens mal:
99,99% der im internet beworbenen Artikel die Kostenlos erscheinen ziehen meist eine " vergünstigste", aber kostenpflichtige Kosiquenz nach sich.

2.Der Kaufvertrag ist nichtig, und somit Unwirksam, da du keine 18 Jahre bist, denn:(dick geschrieben) ;-)

Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn beide Parteien ( Angebot – Verkäufer und Annahme – Käufer ) mit einem bestimmten Preis für eine bestimmte Leistung / Ware einverstanden sind. Haben beide diesem Vertrag zugestimmt so ist dieser bindend. Daher sollten Sie sich zuerst im klaren sein, ob alle wichtigen Punkte in einem Vertrag vorhanden sind.
Diese Bindung kann allerdings für nichtig erklärt werden, wenn der Vertrag gegen bestimmte Punkte verstößt. Das heißt die Ware wird zurück gegeben sowie das Geld. Beide Parteien bekommen also die ursprüngliche Abgabe zurück.
Gründe für einen ungültigen ( nichtigen ) Kaufvertrag:

* Unzurechnungsfähigkeit ( Beispiel: Sie standen zu der Zeit des Abschlusses unter Drogen )
* Geschäftsunfähigkeit ( Beispiel: Das Alter von 18 Jahren wurde noch nicht erreicht )
* Wucher ( Eine Wohnung wird überteuert angeboten, doch der Käufer muss diese mieten, da es kein anderes Angebot gibt )
* Schein / Scherz ( Beispiel: Sie bestellen auf einem Volksfest 1.000.000 Bier )
* etc....


ich an deiner stelle würde erst mal versuchen,die möglichkeit der nichtakzeptierens der neuen AGB`s und somit die fristlose kündigung zu erzwingen.
wenn das nicht klappt, solltest du mal mit deinen eltern reden, das die nach möglichkeit zur verbraucherzentrale gehen und sich dort beraten lassen können, bzw ein Musterformular erhalten,um ihn für nichtig erklären zu lassen.
oder du setzt selbst ein schreiben auf(mit allem drum und drann)(wer, wann, welche firma etc) und schickst diesen an maxdome und dann kannst du nur noch abwarten und hoffen, dass alles reibungslos über die bühne geht.

bin zwar kein profie in so sachen, aber ein bisschen ahnung davon hab ich ;-)

viel glück und ich hoffe es ist dir eine lehre sowas nich unüberlegt zu machen!


btw:http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7588/internethandel_aid_134982.html


------>gehört eher ins Off- Topic aber ein MOD wirds dann schon noch dahin verschieben^^


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Jeder hält das für richtig was man selber macht,außer man lässt sich von anderen von seinem eigenen Charakter abbringen um in die Norm der Masse zu passen.

Wer eine Briefmarke anleckt, nimmt etwa eine Viertelkalorie zu.

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*puh*
30.07.2009
18:55 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (14-15 Jahre)
Also danke erstmal...
aber dazu hab ich jetz nochmal ne frage, weil da ja steht,

'Das heißt die Ware wird zurück gegeben sowie das Geld. Beide Parteien bekommen also die ursprüngliche Abgabe zurück. '

Da wird es ja dann bestimmt ein Problem geben, da es ja unmöglich ist die Ware zurückzugeben, weil ich da ja schon Sendungen angeschaut habe, welche eigentlich kostenpflichtig sind.
Mit den ABGs hab ich mich jetz nochmal im Internet darüber informiert, das geht mit ziemlicher Sicherheit nicht, haben schon einige versucht.
Maxdome wird für diejenigen, die Widersprich einlegen, die alten ABGs gelten lassen.

Also bleibt im Prinzip nur noch, dass ich denen erkläre dass der Vertrag nichtig ist, da ich beschränkt geschäftsfähig bin.
Kann mir da jemand vll helfen was ich da so reinschreiben muss, ich habe soetwas noch nie gemacht...

und was meint ihr, was werden die tun...ich denke nicht, dass die des so anstandslos akzeptieren...
neja aber danke nochmal für die schnelle antwort

LG toni
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Wurde bereits 1116x gelesen. 
Beitrag/Antwort von bizarre
30.07.2009
20:34 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (Älter als 22 Jahre) und er kommt aus Nordrhein-Westfalen
Normal müsste ein einfaches Wiederrufsschreiben mit:
Namen:
Namen der Firma
Vertragsbeginn
Wiederrufsgrund
reichen, aber am besten lässt du dich in der verbraucherzentrale deiner nähe beraten, die kennen sicher noch andere Kniffe in so angelegenheiten.

Klar, dass die nicht sofort kleinbei geben werden und evntl. Geld haben wollen, aber normal haben die trotz AGB`s kein Rechtlichen anspruch drauf ;-)



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Wer eine Briefmarke anleckt, nimmt etwa eine Viertelkalorie zu.

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