Halbwahrheiten.
ZitatLustfilme (Auch Pornos genannt), werden hauptsächlich zur Sexuellen Anregung gedreht. Der Deutsche Staat findet dass es für Jugendliche und Kinder (0-18 Jahre) nicht gut ist, und ggf. sogar schadet. Der Grund dafür: In Lustfilmen wird einem nur ein Unreales (Nicht wirkliches) Verhalten vorgespielt. Oft im Männlichen gedanke: "Frau nicht kennen, anmachen, und gleich zum Geschlechtsakt übergehen". Ausserdem gibt es verschiedene Menschen, die erst in einer Ehe oder in einem bestimmten Alter Geschlechtsverkehr haben dürfen, und da es in Lustfilmen immer so anregend und einfach dargestellt wird, würde das dann das erscheinungsbild vieler Jugendlichen verändern, und sie evtl. zu etwas überreden, was sie vorher nicht im Kopf hatten.
Es geht eher darum die Kinder (wie du es gesagt hast) nicht zu "versexualisieren" ;)
ZitatWürdest du nun mit 14 selbst einen solchen Film drehen, könnte es deine Partnerin ausnützen und sagen: "Der und der hat ein Film von mir gemacht, während wir miteinander geschlafen haben. Ohne meine Zustimmung". Sollte das der Fall sein, kann es für dich Negativ enden. Würdest du den Film Online stellen, würdest du Kinderpornographie in's Netz stellen, was der Deutsche Staat gerade ziemlich Massiv bekämpft.
Würdest du den Film nicht Online stellen, dann bräuchtest du die Einverständniss deiner Partnerin. Natürlich dürftest du den Film dann auch sehen, weil Offiziell niemand davon weiss. Doch sollte das rauskommen, dann könnte es wieder Nachteile für dich haben.
Nein.
1.) Wäre es nicht strafbar, es zu filmen.
2.) Die Strafe für das Öffentlichstellen des Filmes ohne ZUstimmung ist bei Jugendlichen vllt. iene Geldstrafe.. mehr nicht - allerdings würd ichs trotzdem lassen. ;)
3.) Kinderpornographie? Mit 14?^^
Wenn schon Jugendpornographie, strafbar gem. StGB §184c:
http://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html
Lies allerdings mal Abschnitt 4:
Zitat(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, oder wer solche Schriften besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie im Alter von unter achtzehn Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.
Wenn deine Freundin einwilligt und du auch 14 bist, ist der Besitz keineswegs illegal.
Es ist für dich generell nicht illegal, Pornos zu besitzen, aber es ist illegal, dir Pornos zu vermitteln und zu geben - aber im Internet ist es ja nicht besonders schwer...
Und nur weil "offiziell niemand davon weiß" ist eine Straftat trotzdem strafbar.
Wenn du einen umbringst und "offiziell weiß keiner davon" ist es genauso strafbar..
Gruß