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Straftat?

Alkohol & Drogen

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Beitrag/Antwort von bizarre
07.11.2009
20:30 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (Älter als 22 Jahre) und er kommt aus Nordrhein-Westfalen
Zitat
bin sogesehn nur Gast der Alk mitbringt...


ja, aber dann bist du theoretisch der, der dem jüngeren den alk zur verfügung stellt und da du kein sorgerecht hast, bist du für den alk verantwortlich.

aber ehrlich gesagt dürfte es kein problem sein^^


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Jeder hält das für richtig was man selber macht,außer man lässt sich von anderen von seinem eigenen Charakter abbringen um in die Norm der Masse zu passen.

Wer eine Briefmarke anleckt, nimmt etwa eine Viertelkalorie zu.

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Beitrag/Antwort von oOoOo
09.11.2009
18:50 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Baden-Württemberg
^^naja und wenn schon xD
Wenn sie mein Pc mal konviszieren hock ich auch n paar Jahre xD


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Frage zu Peinlich um sie öffentlich zu stellen?
Weitere Fragen zu einer meiner Antworten und ich antworte im Thread nichtmehr?
--> PN, alles was ihr mir schreibt bleibt unter uns.
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Beitrag/Antwort von aZn
10.11.2009
01:47 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Bayern

Zitat
^^naja und wenn schon xD
Wenn sie mein Pc mal konviszieren hock ich auch n paar Jahre xD


Aehm... Nein. Dummschwätzer WnB'...:>


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Beitrag/Antwort von WayZ
10.11.2009
06:41 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (Älter als 22 Jahre) und er kommt aus Nordrhein-Westfalen
Salve,

so wie aZn es hier geschrieben hat, kann ich es NICHt stehen lassen, denn auch in Bayern gilt das deutschlandweit gültige JuSchG (Jugendschutzgesetz) [ausser mir wurde nicht gesagt, das alles ab Weisswurschtäquator nicht mehr zu Deutschland gehört] Aber wieder zum Thema :
Das hier sollte es erklären ^^



Mit deinem Handeln, du bist 16, gibst "Bier, Wein und Sekt" an unter 16 jährige ab, Ergo : nicht erlaubt

Die Stadt Braunschweig hat in ihrem Jugendnetzwerk dazu Stellung bezogen.

Dort steht z.B. drin :

Zitat
Zwar sieht das Ordnungsrecht kein Bußgeld vor, wenn ein Minderjähriger an den anderen Alkohol weitergibt. Anders verhält sich dies aber bei jungen Volljährigen. Alle Personen, die spirituosenhaltige Getränke Minderjährigen bzw. Bier, Wein oder Sekt unter 16-Jährigen zugänglich machen, müssen mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und letztlich einem empfindlichen Bußgeld rechnen
[bzw. dann deine Eltern, da du ja noch nicht volljährig bist]

Daraus resultierend könnten dann in diesem Sinne Probleme auf dich zukommen :
Zitat
Stößt dem Minderjährigen etwas zu oder begeht er in Zusammenhang mit überhöhtem Alkoholkonsum eine Straftat, könnte dies für die Person, die den Alkohol zugänglich gemacht hat, über eine ordnungsrechtliche Ahndung hinaus strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Selbst privatrechtliche Forderungen der Geschädigten könnten sich hieraus ableiten.


Also sollte sich der betreffende 15 jährige so betrinken, das er ins Krankenhaus muss oder das die Eltern es mitkriegen ( und es ihnen nicht egal ist ) dann kannst du schon in arge Erklärungsprobleme kommen.

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So viel dazu, meiner Meinung nach sollte Alkohol immer in Maßen (NICHT Massen) getrunken werden. Wenn du überhaupt Alkohol brauchst um zu feiern.
Wenn es ein Bier ist, 1 Glas Sangria etc. dann sei es drum, wird wohl kaum ein Schwein interessieren. Wenns Richtung Koma-Saufen geht ist es definitiv nicht in Ordnung!


So long WayZ


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Bei Fragen könnt ihr euch natürlich auch per PN an mich wenden.

Zitat
250 -> 221 2.7.0 Error: I can break rules, too. Goodbye.
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Beitrag/Antwort von oOoOo
10.11.2009
20:09 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Baden-Württemberg
XD fürs Komasaufen braucht man Hartalk^^
Und ich denk nich das wir uns da totsaufen werden^^
Halt ne chillige Party mit n bissel Alk nich mehr (ich bin ja nich so dumm und kauf da nen halben Laden Alk xD)
Da ich von dem Zeugs ab 16 sowieso ne Menge vertrag pass ich nebenher n bissel auf das keiner dicht is^^


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Beitrag/Antwort von Sumanton
26.11.2009
19:13 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (14-15 Jahre) und er kommt aus Brandenburg
Ja aber bei uns nimmt die Polizei das gelassen.
Wir waren mal zu dritt (2x 13 und 1x 16) haben nen Kasten Bier geholt.
Ich und meine Kollege (der 13Jährige) trugen den Kasten. Plötzlich kamen 3 Polizisten. Sie haben nur unsere Adressen aufgeschrieben und sind wieder gegangen :-| . Sie haben aber nichts meinen Eltern gesagt oder angerufen. Sie haben nur gesagt " Es ist nicht strafbaer wenn der 16 Jährige den Kasten Bier trägt" also haben wir den Kasten dem 16 Jährigem gegeben. Und gut war.
Also manchmal können Polizisten auch nett sein ;-)

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