Salve,
so wie aZn es hier geschrieben hat, kann ich es NICHt stehen lassen, denn auch in Bayern gilt das deutschlandweit gültige JuSchG (Jugendschutzgesetz) [ausser mir wurde nicht gesagt, das alles ab Weisswurschtäquator nicht mehr zu Deutschland gehört] Aber wieder zum Thema :
Das hier sollte es erklären ^^
Mit deinem Handeln, du bist 16, gibst "Bier, Wein und Sekt" an unter 16 jährige ab, Ergo :
nicht erlaubt
Die Stadt Braunschweig hat in ihrem
Jugendnetzwerk dazu Stellung bezogen.
Dort steht z.B. drin :
ZitatZwar sieht das Ordnungsrecht kein Bußgeld vor, wenn ein Minderjähriger an den anderen Alkohol weitergibt. Anders verhält sich dies aber bei jungen Volljährigen. Alle Personen, die spirituosenhaltige Getränke Minderjährigen bzw. Bier, Wein oder Sekt unter 16-Jährigen zugänglich machen, müssen mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und letztlich einem empfindlichen Bußgeld rechnen
[bzw. dann deine Eltern, da du ja noch nicht volljährig bist]
Daraus resultierend könnten dann in diesem Sinne Probleme auf dich zukommen :
ZitatStößt dem Minderjährigen etwas zu oder begeht er in Zusammenhang mit überhöhtem Alkoholkonsum eine Straftat, könnte dies für die Person, die den Alkohol zugänglich gemacht hat, über eine ordnungsrechtliche Ahndung hinaus strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Selbst privatrechtliche Forderungen der Geschädigten könnten sich hieraus ableiten.
Also sollte sich der betreffende 15 jährige so betrinken, das er ins Krankenhaus muss oder das die Eltern es mitkriegen ( und es ihnen nicht egal ist ) dann kannst du schon in arge Erklärungsprobleme kommen.
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So viel dazu, meiner Meinung nach sollte Alkohol immer in Maßen (NICHT Massen) getrunken werden. Wenn du überhaupt Alkohol brauchst um zu feiern.
Wenn es ein Bier ist, 1 Glas Sangria etc. dann sei es drum, wird wohl kaum ein Schwein interessieren. Wenns Richtung Koma-Saufen geht ist es definitiv nicht in Ordnung!
So long WayZ