ZitatÜbrigens bei P2P seit ihr gleichzeitig Uploader und damit richtig am Ar***.
Falsch. Man kann den Upload unterdrücken.
Zitatdie grünen standen vor der tür ham sichn rechner un co gepackt glaub er hatt so um die 2400€ bekommen
2400€? Das kommt mir bisschen Spanisch vor. 1. Ist das Primärziel der Polizei, die Uploader + Raubkopierer. 2. Sollte dieses Zitat eines Rechtsanwalts/Notar erklären warum ich 2400€ für ein wenig komisch finde.
ZitatPro Musikstück verlangt die Musikindustrie 10.000 Euro Schadensersatz. In der Regel wurden zu Beweiszwecken nur ein bis zwei Songs durch die Ermittlungsbehörden heruntergeladen. Über die Songtitel wird dann aber vermutet, dass weiteres geschütztes Musik-Material angeboten wurde. So kommen utopische Schadensersatzforderungen in Höhe von 40 Millionen Euro zustande. Letztlich wird vorgeschlagen, gegen Zahlung einer Pauschale von 10.000 Euro die Sache zu vergleichen.
Dies ist leider nämlich Tatsache. 2400€ sind mehr als untertrieben. Wobei die Musikindustrie die Zahlen auch irgendwo beweisen muss. Daher könnten schon wiederrum 2400€ raus kommen... Sei's wie's sei...^.^
Zitatdie lieder kann man dann mit mozilla downloadhelper laden :)
LEGAL!!!
Du bist mein Held. Ich mein ich wäre vermutlich auf die Dumme Idee gekommen "Rechtsklick" drauf zu machen und dann "Ziel Speicher unter" zu drücken. Das heißt ganz ohne Add-Ons und so wie es die Seite vorgesehen hat. Zum Glück hast du uns eines besseren Belehrt.
Zitat^^zum Glück hohl ich mir das Zeugs was man nur über P2P kreigt immer von Kumpels die das Risiko eingehn xD
Welches Risiko?
Allgemeine Informationen:
1. Ich habe gerade meinen Führerschein bestanden. (Das musste jetzt mal erwähnt werden.)
2. Alles Illegal, gefährlich blablabla -> Not.
Wenn das alles so Illegal wäre, wäre Filesharing verboten. Aber warum ist es dann noch erlaubt? Ganz einfach. Filesharing ist legal. Gehen wir mal davon aus, das ich mir ein Spiel gekauft habe. Leider habe ich die CD verloren, bzw. ist diese CD beschädigt/unlesbar. Damit bin ich berechtigt dieses Spiel herunterzuladen. Selbe gilt für Musik/Programme etc.
Nur weiter zum Uploaden. Auch dieser ist erlaubt. 1. Damit andere Leute, falls sie ihr Spiel verloren haben bzw. beschädigt haben, es wieder herunterladen können. 2. Du darfst Musik brennen und es "Bekannten/Freunde" geben, mit einer Einschränkung: Die Ganze Welt ist nicht dein Freund/Bekannter.
Ok hiermit muss ich mich selbst verbessern. Seit 01.01.2008 wurde tatsächlich alles geändert... Hier nochmal die Verbesserte Version...
Filesharing Illegal/Legal(Auszug eines Artikels mit einem Notar/Anwalt der IT Rechtssprechung):
ZitatFilesharing - Download und Upload nunmehr illegal
Seit Kurzem ist also klar, dass das Herunterladen von Musik in Tauschbörsen gegen das Urheberrecht verstößt. Auch schon vor der Reform des Urheberrechts war klar, dass der Upload von Musikstücken und die damit verbundene Verbreitung illegal ist. Solche Urheberrechtsverletzungen stellen gemäß § 106 Urhebergesetz eine Straftat dar und werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Falls ein gewerbsmäßiges Handeln (Gewinnerzielungsabsicht) erfolgt, muss mit einer Strafe von bis zu fünf Jahren gerechnet werden (§ 108 Urhebergesetz). Voraussetzung für die Erfüllung des Straftatbestandes ist zwar, dass dem Handelnden die Rechtswidrigkeit seines Handelns bewusst ist, dies dürfte bei Urheberverletzungen, die im Zusammenhang mit Tauschbörsen stehen, oft aber gegeben sein.
Rechtsfrage - Upload von Songteilen
In diesem Zusammenhang könnte rechtlich allenfalls diskutiert werden, ob hier tatsächlich ein kompletter Song zum Download angeboten wird. In der Regel ist es so, dass nicht ein Musikstück von einem einzigen Nutzer heruntergeladen wird. Vielmehr teilen Tauschbörsen ein einzelnes Musikstück in verschiedene kleinere Teile, sodass zeitgleich immer mehrere Nutzer einen Teil des Musikstücks anbieten. Diese Rechtsfrage ist vor den deutschen Gerichten allerdings bislang noch nicht diskutiert worden.
Schadensersatzforderungen der Musikindustrie
Neben der strafrechtlichen Inanspruchnahme müssen die Betroffenen auch mit Schadensersatzforderungen und Unterlassungsansprüchen (§ 97 Urhebergesetz) rechnen. Hier fordert die Musikindustrie derzeit bis zu 10.000 Euro pro Song, der auf der Festplatte gefunden werden konnte. In einem Gerichtsverfahren wären die Urheber allerdings verpflichtet, den konkreten Schaden nachzuweisen. Angesichts der Tatsache, dass Musik im Internet bereits ab 0,99 Euro käuflich erworben werden kann, wird es nur schwer gelingen, einen Schaden in dieser Höhe nachzuweisen. Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft oder die Musikindustrie nur testweise ein oder zwei Lieder von dem Rechner des Beschuldigten geladen. Es lässt sich nachträglich nicht mehr feststellen, wie oft das betreffende Lied tatsächlich verbreitet worden ist. Auch dies ist bei der Berechnung des konkreten Schadensersatzes zu berücksichtigen.
Damit sind meine Statements wohl wieder flachgelegt. Seit 01.01.2008 gilt also nicht mehr das Privatkopiengesetz...=/
Und hier nochmal schnell der normale Verlauf bis du die Abmahnung bekommst:
Zitat 1. Rechteinhaber beauftragt Kanzlei/Anti-Piracy-Unternehmen mit der Jagd nach Filesharern, die dessen Werk tauschen
2. Anti-Piracy-Unternehmen loggt mithilfe einer modifizierten Software Filesharer der Werke des Rechteinhabers
3. Kanzlei erstattet Anzeige gegen die geloggten IP-Adressen
4. Staatsanwaltschaft ermittelt Anschlussinhaber und stellt (in der Regel) das Verfahren ein
5. Kanzlei verlangt Akteneinsicht und gelangt so an Name und Adresse des Filesharer
6. Filesharer erhält Abmahnung mit strafbewährter Unterlassungserklärung sowie einer nicht zu verachtenden Kosten-Note
Und jetzt nochmal Abschließend, für alle die Interesse an dem Thema haben, kann ich nur diesen Link empfehlen:
http://www.gulli.com/internet/filesharing/rechtslage-d
Nun mal genug gegluktscheißt.
Bin dann mal ne Runde Autofahren. greetz