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Sex mit unter 14

Sexualität / Intim

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Beitrag/Antwort von real.ity
20.07.2010
09:28 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Nordrhein-Westfalen
Ach Gott.. Wenn ihr euch sicher seid das ihr es so früh schon tun wollt dann macht es einfach!
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Beitrag/Antwort von Snake
20.07.2010
17:15 Uhr

Snake ist in folgenden Gruppen:

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Baden-Württemberg
→ Abiturient
Wenn er Sex mit seiner Freundin hat, darf nicht jeder mit jedem, da es strafrechtlich gesehen dann Kindesmissbrauch ist.

UNd genau deswegen will ich ihm Keine Angst machen sondern ihn warnen ;)
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Beitrag/Antwort von WayZ
20.07.2010
19:34 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (Älter als 22 Jahre) und er kommt aus Nordrhein-Westfalen

Salve,

ich hab aber bis jetzt noch nie etwas davon gehört, das ein 14 Jähriger wirklich verurteilt wurde, wenn er mit seiner 13jährigen Freundin Sex hat.
Das würde dann ja im Ermessen des Richters, bzw. der Staatsanwaltschaft liegen, ob diese da etwas unternehmen, aber rein vom Menschenverstand wird sowas wegen Geringfügigkeit eingestellt.

So long WayZ


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Bei Fragen könnt ihr euch natürlich auch per PN an mich wenden.

Zitat
250 -> 221 2.7.0 Error: I can break rules, too. Goodbye.
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Beitrag/Antwort von aZn
20.07.2010
19:54 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Bayern

Mein Tipp...
Du bist noch keine 16 / 18 also geht das schon. :P


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No problem
19.08.2010
05:26 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Nordrhein-Westfalen
Also folgendes da ihr beide unter 16 seid ist das ganze vollständig legal es wäre nur dann verboten wenn du 16 und die 15 wär da es dann verfürung minderjähriger wär. da ihr aber beide unter 16 seid könnt ihr auch miteinander schlafen. ihr sollted aber darauf achten zu verhüten und es an einem ort machen wo eure eltern keine aufsichtzpflicht haben die bei minderjährigen wenn sie sich im haus der eltern befinden besteht.

ich selber habe mit 12 mein erstes mal gehabt und es niemals bereut es ist legal und wenn ihr dazu bereit seid auch eine schöne sache ich wünsche euch beiden viel spass ^^
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Beitrag/Antwort von Flippy_X
19.08.2010
12:34 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (16-17 Jahre) und er kommt aus Bayern
Ihr könnt es probieren :D
Aber ich sag dir eins auser Schmerzen und Rumstochern
ist da nichts.. :D Have Fun

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Beitrag/Antwort von pino
12.09.2010
15:00 Uhr

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Brandenburg
Also ein mädel aus meiner klasse (die hat meistens immer zwei kerle gleichzeitig also schlampe) wurde mit 12 von nem 17 jährigen richtig durchgenommen^^ unzwar in der schule neben der sporthalle haben wir ein zirkuszelt :D und da haben die sich vergnügt :D echt krass
also keiner hat die erwischt lasst euch net erwischen :D
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Beitrag/Antwort von Snake
12.09.2010
20:05 Uhr

Snake ist in folgenden Gruppen:

(Offline) - Er ist Männlich (18-22 Jahre) und er kommt aus Niedersachsen
→ Student Soziale Arbeit 3. Semester
@gaga15 und @eddi

Ich würde euch mal empfehlen eure Rechtskunde zu erweitern. Nur weil etwas meist keinen juckt oder nicht zur Anzeige gebracht wird heißt das noch lange nicht, dass es auch legal ist...

Zur Darstellung:

Zitat
§ 176 StGB (1)

Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

§ 19 StGB

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.


Das zeigt uns also das man mit unter 14 Jährigen keinen Sex haben darf bzw. das wenn einer der beiden Beteiligten 14 oder älter ist, dieser bestraft werden kann.

Auch noch interessant ist Folgendes:

Zitat
Die Tat ist ein Offizialdelikt, d. h. sie wird stets von Amts wegen verfolgt, also unabhängig vom Strafantrag bzw. Willen des Verletzten oder seines gesetzlichen Vertreters. So ist bei Bekanntwerden eines Falles die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln und kann ohne Strafanzeige tätig werden. Das Verfahren kann somit auch nicht auf Wunsch des Kindes oder seiner Eltern eingestellt werden.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Das geschützte Rechtsgut ist die „ungestörte sexuelle Entwicklung von Personen unter 14 Jahren“ bzw. die „von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen geschützte Gesamtentwicklung des Kindes“. Der Gesetzgeber nimmt einen Schaden durch sexuelle Handlungen mit einem Kind an, ohne diesen begründen zu müssen. So ist der Gegenbeweis durch einen nicht erfolgten Schaden im konkreten Fall nicht zulässig.

Es ist somit unerheblich, ob die sexuellen Kontakte mit Einwilligung des Kindes geschahen und welches Alter der Täter hat. Kinder als Täter sind wegen der fehlenden Strafmündigkeit, deren Altersgrenze ebenfalls bei 14 Jahren liegt, vor Bestrafung, nicht jedoch vor Ermittlung geschützt. Auch jugendliche Täter haben mit juristischen Sanktionen zu rechnen.


Wenn also erstmal öffentliche Stellen davon Wind bekommen sollten oder dir irgendjemand was anhängen will dann ist man immer gearscht selbst wenn die beiden sich lieben und es in vollem Einverständnis geschehen ist!

Aber solange die Altersdifferenz nicht zu groß ist wird das Verfahren wohl eh in den meisten Fällen (wenn es keinen Kläger außer der Staatsanwaltschaft gibt) vom zuständigem Richter eingestellt...
Und außerdem "Was keiner weiß macht auch keinen heiß" Wenn es also unter euch bleibt kann euch eh keiner was...
(Die Verjährung liegt allerdings bei 10 bis 20 Jahren also lange genug Mund halten :-P )


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